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Das müssen Architekten und Ingenieure wissen! Architekten- und Ingenieurrecht aktuell

Der Fokus dieses Seminars liegt auf dem Nachtragsmanagement im Planervertrag. Jeder weiß, dass kein Haus so gebaut wird, wie es geplant worden ist. Nachträge sind tägliche Praxis. Architekt/-innen und Ingenieur/-innen werden häufig mit Nachträgen von bauausführenden Unternehmen konfrontiert. Sie selbst aber sind bei Honorarnachträgen oftmals zurückhaltend, obwohl den Planer/-innen bei geänderten oder weiteren Leistungen ein zusätzliches Honorar zusteht.

Um dieses erfolgreich durchzusetzen, ist es entscheidend, Nachträge im Planervertrag professionell zu managen. In dem Seminar werden konkrete Vorschläge und Handlungsanleitungen gegeben, um die Möglichkeiten zur Optimierung von Nachträgen im Planervertrag auszuschöpfen.

Details

Zielgruppe: Architektinnen/Architekten, Bauingenieurinnen/Bauingenieure, Generalplaner/-innen

Teilnehmerzahl: max. 16 Personen

Referent: Christoph Stähler

Dauer: 09:00 bis 16:00 Uhr

Seminargebühr: 190,00 € zzgl. MwSt.

Inhalte

  • Wann liegt ein Nachtrag vor, von dem der Planer zusätzliches Honorar verlangen kann?
  • Wie muss der Planer den Nachtrag dokumentieren?
  • Wie berechnet sich das zusätzliche Honorar?

Zertifizierung

  • Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat das Seminar mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer Berlin hat das Seminar mit 8 Unterrichtseinheiten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Brandenburg hat das Seminar anerkannt.
  • Die Architektenkammer Bremen hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Hamburg hat das Seminar grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer.
  • Die Architektenkammer Hessen hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten im anerkannt. 
  • Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat das Seminar mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt. 
  • Die Architektenkammer Niedersachen schließt sich der Anerkennung durch die Architektenkammer Bremen an.
  • Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz hat das Seminar mit 8 Unterrichtsstunden anerkannt.
  • Die Architektenkammer des Saarlandes hat das Seminar mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Sachsen wurde für dieses Seminar nicht angefragt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an uns.
  • Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat das Seminar mit 8 Unterrichtseinheiten anerkannt.
  • Die Architektenkammer Thüringen hat das Seminar mit 8 Fortbildungsstunden anerkannt.

Termine

Termin

Niederlassung

 

21.10.2024

Hannover

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