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Barrierefreie Kontraste ermitteln Der Brillux Kontrastrechner

Vor allem bei Farbgestaltungen für ältere und sehbeeinträchtigte Menschen ist es wichtig, dass die gebaute Umwelt bestimmte Kontrastwerte aufweist. Werden Beleuchtung, Material und Farbkonzepte gezielt auf eine kontrastreiche Planung abgestimmt, kann die Mobilität und Sicherheit deutlich verbessert werden. Es entsteht ein verbesserter Sehkomfort für alle.
Kontraste sind eine unabdingbare Voraussetzung für das Sehen, Mindestkontraste für die Sicherheit und Orientierung von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen massgeblich.
Gute Kontraste ermöglichen es ein reduziertes Sehpotenzial optimal einzusetzen. Sie tragen damit zur Wahrnehmung von Informationen bei. Wo das schnelle Erfassen von baulichen Elementen, Markierungen und Signalstationen erforderlich ist, erhöhen gute visuelle Kontraste die Sicherheit massgeblich

 

SIA 500

In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und in der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sind Mindestkontrastwerte für unterschiedliche bauliche Elemente festgelegt. Für Spezialbauten, d. h. Bauten, die zur vorrangigen Nutzung durch Menschen im Alter oder mit einer Behinderung und zur Pflege und Betreuung von Personen bestimmt sind, wie z. B. Spitäler/Reha-Einrichtungen, Alters-/Pflegezentren, Pflegewohngruppen, altersgerechte Wohnungen, Sonderschulen/geschützte Werkstätten, gelten sehr spezifische, hohe Anforderungen. Gebäude, die vornehmlich durch ältere und sehbehinderte Menschen genutzt oder bewohnt werden, haben hohe Anforderungen an die Beleuchtung zu erfüllen. Hier sind die Richtlinien SLG 104 «Alters- und sehbehindertengerechte Beleuchtung im Innenraum» zu beachten. Die Vorgaben der SIA 500 sind für Bauten mit erhöhten Anforderungen nicht ausreichend.

Neben einer optimalen Beleuchtung sind in Gebäuden für ältere und sehbehinderte Menschen gute Kontraste eine Voraussetzung, um reduziertes Sehvermögen gut einsetzen zu können. Die Norm SIA 500 regelt unter Ziffer 4.3 bei welchen Gebäudeteilen Kontraste welcher Prioritätsstufe eingesetzt werden müssen und definiert diese.

So werden zum Orientieren und Leiten wie z. B. für die Erkennbarkeit der Türen für die Türen bzw. Türumfassung, für die Markierung eines Hindernisses, die Erkennbarkeit von Befehlsgebern im Aufzug, Klingel- und Ruftaster sowie Bodenmarkierungen die Prioritätsstufe II gefordert, die einen Mindestkontrast von 0,3 erfüllen muss.

Für Warnungen und schriftliche Informationen, wie z. B. für Piktogramme und Schriften, sowie die Erkennbarkeit und Markierung von Stufen und Treppen, die Markierung von Trittkanten und Kammplatten bei Fahrtreppen gilt die Prioritätsstufe I und damit ein geforderter Mindestkontrast von 0,6. Die hellere der kontrastgebenden Flächen muss einen Reflexionsgrad von mindestens 0,6 aufweisen

Kontrast und Einflussfaktoren

Die Bestimmung der Kontraste kann anhand der Reflexionsgrads der beiden Flächen erfolgen. Der Reflexionsgrad ρ bezeichnet, den von einer Fläche reflektierten Anteil des Lichtes, welches auf die Fläche auftrifft. Dabei ist der Reflexionsgrad einer absolut schwarzen Fläche 0, jener einer absolut weissen Fläche 1. In der Praxis werden jedoch Reflexionsgrade von 0 und 1 nie erreicht. Die Leuchtdichten diffus reflektierender Oberflächen verhalten sich proportional zu deren Reflexionsgraden, so dass der Kontrast auch mit Hilfe der Leuchtdichten bzw. Hellbezugswerten  ermittelt werden kann. Für Warnungen gelten zusätzlich Anforderungen an die Beleuchtung nach SN EN 12464-1. Reflektierende Materialien mit Ausnahme der eigens dafür entwickelten retroreflektierenden Materialien sind für Markierungen ungeeignet.

Für visuelle Informationen ist der wahrgenommene Helligkeitseindruck (die Leuchtdichte L) entscheidend. Die messbare Leuchtdichte hängt neben der Beleuchtungsstärke und dem Einstrahlwinkel des Lichtes auch vom Reflexionsgrad des Materials bzw. der Oberflächenstruktur und -beschaffenheit ab und wird in Candela/m² (cd/qm) bemessen.

Um Kontraste gut wahrnehmen zu können, ist u. a. eine angemessene Beleuchtung erforderlich. Ebenso wie zu geringe Beleuchtung kann eine zu intensive Beleuchtung (Blendung oder spiegelnde Reflexion) dazu führen, dass physikalische Kontraste vom Betrachter nicht entsprechend aufgenommen werden können. Glänzende Oberflächen erzeugen u. a. durch eine auf sie gerichtete Beleuchtung erhebliche Kontrastminderungen oder Blendungswirkungen.

Kontrastformel und Kontrastmessung

In der Norm SIA 500 wird die Kontrastwertermittlung an Hand der sogenannten Michelson-Formel Kontrast = (Reflexionsgrad Untergrund - Reflexionsgrad Objekt) : (Reflexionsgrad Untergrund + Reflexionsgrad LRV Objekt).
Eine exakte Kontrastbestimmung kann nur mit sogenannten Leuchtdichte-Messgeräten erfolgen, da nur diese auch Struktur, Glanzgrad bzw. Reflexion und Beleuchtung berücksichtigen.

Die nachfolgenden Berechnungen verwenden statt der exakten Leuchtdichte annäherungsweise die Hellbezugswerte und gelten infolge der oben genannten Einflussfaktoren nur für matte, unstrukturierte Oberflächen und bei ausreichender gleichmäßiger und blendfreier Beleuchtung, die zudem die Farben nicht verfälscht.

Kontrast berechnen

Vergleichen Sie zwei Scala-Farbwerte und lassen Sie sich berechnen, ob der Kontrast den Anforderungen genügt.

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Hellbezugswert ermitteln

Von einem Ausgangsfarbton anhand ihres gewünschten Kontrasts zum benötigten Hellbezugswert gelangen.

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