Vor allem bei Farbgestaltungen für ältere und sehbeeinträchtigte Menschen ist es wichtig, dass die gebaute Umwelt bestimmte Kontrastwerte aufweist. Werden Beleuchtung, Material und Farbkonzepte gezielt auf eine kontrastreiche Planung abgestimmt, kann die Mobilität und Sicherheit deutlich verbessert werden. Es entsteht ein verbesserter Sehkomfort für alle.
Kontraste sind eine unabdingbare Voraussetzung für das Sehen, Mindestkontraste für die Sicherheit und Orientierung von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen massgeblich.
Gute Kontraste ermöglichen es ein reduziertes Sehpotenzial optimal einzusetzen. Sie tragen damit zur Wahrnehmung von Informationen bei. Wo das schnelle Erfassen von baulichen Elementen, Markierungen und Signalstationen erforderlich ist, erhöhen gute visuelle Kontraste die Sicherheit massgeblich
SIA 500
In der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und in der Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» sind Mindestkontrastwerte für unterschiedliche bauliche Elemente festgelegt. Für Spezialbauten, d. h. Bauten, die zur vorrangigen Nutzung durch Menschen im Alter oder mit einer Behinderung und zur Pflege und Betreuung von Personen bestimmt sind, wie z. B. Spitäler/Reha-Einrichtungen, Alters-/Pflegezentren, Pflegewohngruppen, altersgerechte Wohnungen, Sonderschulen/geschützte Werkstätten, gelten sehr spezifische, hohe Anforderungen. Gebäude, die vornehmlich durch ältere und sehbehinderte Menschen genutzt oder bewohnt werden, haben hohe Anforderungen an die Beleuchtung zu erfüllen. Hier sind die Richtlinien SLG 104 «Alters- und sehbehindertengerechte Beleuchtung im Innenraum» zu beachten. Die Vorgaben der SIA 500 sind für Bauten mit erhöhten Anforderungen nicht ausreichend.
Neben einer optimalen Beleuchtung sind in Gebäuden für ältere und sehbehinderte Menschen gute Kontraste eine Voraussetzung, um reduziertes Sehvermögen gut einsetzen zu können. Die Norm SIA 500 regelt unter Ziffer 4.3 bei welchen Gebäudeteilen Kontraste welcher Prioritätsstufe eingesetzt werden müssen und definiert diese.
So werden zum Orientieren und Leiten wie z. B. für die Erkennbarkeit der Türen für die Türen bzw. Türumfassung, für die Markierung eines Hindernisses, die Erkennbarkeit von Befehlsgebern im Aufzug, Klingel- und Ruftaster sowie Bodenmarkierungen die Prioritätsstufe II gefordert, die einen Mindestkontrast von 0,3 erfüllen muss.
Für Warnungen und schriftliche Informationen, wie z. B. für Piktogramme und Schriften, sowie die Erkennbarkeit und Markierung von Stufen und Treppen, die Markierung von Trittkanten und Kammplatten bei Fahrtreppen gilt die Prioritätsstufe I und damit ein geforderter Die hellere der kontrastgebenden Flächen muss einen Reflexionsgrad von mindestens 0,6 aufweisen