- Pro Kalenderjahr sind je Wohneinheit bis zu 60.000 € Gesamtinvestitionssumme in energieeffiziente Einzelmaßnahmen förderfähig, entsprechend einem Zuschuss von bis zu 15.000 €. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden mit einem Fördersatz von 20 % gefördert. Die Investition in eine beliebige Einzelmaßnahme muss stets höher sein als 2.000 €.
- Zusätzlich fördert die BEG EM Umfeldmaßnahmen mit, die bei der energetischen Sanierung notwendig werden: Bei einer Fassadendämmung sind z. B. auch die Kosten für die Einrichtung der Baustelle, die Gerüststellung sowie Beiputz- und Anstricharbeiten förderfähig.
- Einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % und damit eine 25%ige Förderung erhält, wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegt. Die Kosten für diesen Fahrplan werden wiederum gefördert – mit 80 % der Kosten und maximal 1.300 € für Einfamilien- und 1.700 € für Mehrfamilienhäuser.
- Der Antrag für eine Förderung für Hausdämmungen nach BEG EM muss gemeinsam mit einer Energieeffizienz-Fachperson vor Baubeginn eingereicht und bewilligt werden. Eine Energieberatung in Ihrer Nähe finden Sie mit dieser Suchfunktion:
- Hier geht es zu den Förderanträgen der BEG EM und detaillierten Informationen für Zuschüsse: bzw. für Kredite:






